Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Kursangebot Scratchen für Kinder

1.   Kursanbieter 

Der Kurs «Scratch Kids» wir durch innovage Nordwestschweiz angeboten. Innovage ist ein gemeinnütziger Verein, der Fachwissen und Erfahrung für eine innovative Gesellschaft einbringt. Die Mitglieder arbeiten freiwillig und unentgeltlich, siehe auch www.innovage.ch.

2.   Geltungsbereich und Vertragspartner 

Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, die auf der Website im Zusammenhang mit dem Kursangebot aufgeführt werden. Mit der Anmeldung ihres/ihrer Kindes/Kinder anerkennen die Eltern ausdrücklich die AGB.

​Der Vertrag kommt durch online Anmeldung oder mittels Anmeldung an unser Büro rechtsgültig zustande (info@scratch-kids.ch oder Stefan Mattmüller, Steinbühlallee 183, 4054 Basel). Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.

3.   Mindestzahl der Anmeldungen 

Der Kurs wird nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von Kindern stattfinden. Ist dies nicht der Fall, wird der Kurs nicht durchgeführt und die Kursgebühr zurückerstattet.

4.   Kursgebühr 

Die Kursgebühr beträgt 200 Franken für den Basiskurs resp. CHF 80 für den Aufbaukurs.
Sie ist bis zum 18. Oktober 2022 zu zahlen.

Familien mit beschränkten Mitteln können beantragen, dass ihnen ein Teil oder die ganze Kursgebühr erlassen wird. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Der Entscheid der Kursleitung ist abschliessend.

5.   Rücktritt vom Vertrag vor Beginn des Kurses 

Jeder Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Ein Rücktritt vom Kurs ist bis 1. Oktober 2022 ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich.

Bei Rücktritt nach dem 1. Oktober werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt, sofern der Platz nicht mehr vergeben werden kann.

Bei Nichterscheinen ohne fristgemässe Abmeldung wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. ​

6.    Vorzeitige Kündigung

Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Eltern vor Kursende berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr, auch nicht teilweise. Die Kursleitung kann bei ärztlich bestätigten, länger dauernden Krankheiten Ausnahmen gewähren. Nachmittage können nicht nachgeholt werden.

​​Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, während eines laufenden Kurses ein Kind durch eine anderes zu ersetzen. ​​

7.   Erwartungen an Kinder und Eltern 

Die Eltern sind verantwortlich, dass die Kinder nach Möglichkeit an allen 20 Nachmittagen teilnehmen.

Falls ein Kind an einem Kursnachmittag nicht teilnehmen kann, müssen die Eltern dies dem Veranstalter mitteilen an info@scratch-kids.ch.  

Kinder dürfen ohne vorheriges, schriftliches Einverständnis der Eltern die Kursnachmittage nicht frühzeitig verlassen.

Der Veranstalter erwartet von allen teilnehmenden Kindern anständiges Verhalten und das Einhalten der gemeinsam vereinbarten Regeln. Ansonsten können die Eltern informiert werden, Kinder ermahnt oder nach Information der Eltern, vom Kurs ausgeschlossen werden.

8.   Hygienekonzept und Corona Schutzmassnahmen 

Es gelten die zur Zeit der Durchführung des Kurses bestehenden Vorschriften und Empfehlungen des Kantonsarztes Basel-Landschaft und des Bundesamts für Gesundheit. Die Organisatoren stellen die Einhaltung sicher.

9.   Kursbestätigung 

Alle Kinder erhalten nach Abschluss des Kurses eine Kursbestätigung in Form eines Diploms.

10. Versicherung und Haftung 

Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern, dass ihr Kind gegen ausserschulische Unfälle versichert ist. Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht, weshalb keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen werden kann.

11. Geltendes Recht und Gerichtsstand 

Es gilt Schweizerisches Recht.

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag versuchen beide Seiten in erster Linie, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Für Klagen gilt Basel-Stadt als Gerichtsstand.

 

Basel, den 09. August 2022                                         Innovage Nordwestschweiz