Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Kursangebot Scratchen für Kinder
1. Kursanbieter
Der Kurs «Scratch Kids» wir durch innovage Nordwestschweiz angeboten. Innovage ist ein gemeinnütziger Verein, der Fachwissen und Erfahrung für eine innovative Gesellschaft einbringt. Die Mitglieder arbeiten freiwillig und unentgeltlich, siehe auch www.innovage.ch.
2. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, die auf der Website im Zusammenhang mit dem Kursangebot aufgeführt werden. Mit der Anmeldung ihres/ihrer Kindes/Kinder anerkennen die Eltern ausdrücklich die AGB.
Der Vertrag kommt durch online Anmeldung oder mittels Anmeldung an unser Büro rechtsgültig zustande (info@scratch-kids.ch oder Stefan Mattmüller, Steinbühlallee 183, 4054 Basel). Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.
3. Mindestzahl der Anmeldungen
Der Kurs wird nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von Kindern stattfinden. Ist dies nicht der Fall, wird der Kurs nicht durchgeführt und die Kursgebühr zurückerstattet.
4. Kursgebühr
Die Kursgebühr beträgt 200 Franken für den Basiskurs resp und CHF 80 für den Aufbaukurs.
Sie ist bis zum 17. Oktober 2023 zu zahlen.
Nimmt ein Kind nur an Teil 1 des Einsteigerkurses vom 18. Oktober bis 20. Dezember 2023 teil, erstatten wir CHF 80.00.
Familien mit beschränkten Mitteln können beantragen, dass ihnen ein Teil oder die ganze Kursgebühr erlassen wird. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Der Entscheid der Kursleitung ist abschliessend.
5. Rücktritt vom Vertrag vor Beginn des Kurses
Jeder Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Ein Rücktritt vom Kurs ist bis 1. Oktober 2023 ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich.
Bei Rücktritt nach dem 1. Oktober 2023 werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt, sofern der Platz nicht mehr vergeben werden kann.
Bei Nichterscheinen ohne fristgemässe Abmeldung wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
6. Vorzeitige Kündigung
Der Einsteigerkurs wird in 2 Teilen durchgeführt:
- Teil 1 vom 18. Oktober 20. Dezember 2023
- Teil 2 vom 10. Januar bis 20. März 2024
Bis zum 13. Dezember 2023 können sich Eltern und Kinder entscheiden, ob sie auch am 2. Teil des Kurses mitmachen möchten.
Falls ein Kind nicht weitermitmachen möchte, erstatten wir CHF 80 zurück.
Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Eltern vor Kursende berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr, auch nicht teilweise. Die Kursleitung kann bei ärztlich bestätigten, länger dauernden Krankheiten Ausnahmen gewähren. Nachmittage können nicht nachgeholt werden.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, während eines laufenden Kurses ein Kind durch ein anderes zu ersetzen.
7. Erwartungen an Kinder und Eltern
Die Eltern sind verantwortlich, dass die Kinder nach Möglichkeit an allen 19 Nachmittagen teilnehmen.
Falls ein Kind an einem Kursnachmittag nicht teilnehmen kann, müssen die Eltern dies dem Veranstalter mitteilen an info@scratch-kids.ch.
Kinder dürfen ohne vorheriges, schriftliches Einverständnis der Eltern die Kursnachmittage nicht frühzeitig verlassen.
Der Veranstalter erwartet von allen teilnehmenden Kindern anständiges Verhalten und das Einhalten der gemeinsam vereinbarten Regeln. Ansonsten können die Eltern informiert werden, Kinder ermahnt oder nach Information der Eltern, vom Kurs ausgeschlossen werden.
9. Kursbestätigung
Alle Kinder erhalten nach Abschluss des Kurses eine Kursbestätigung in Form eines Diploms.
10. Versicherung und Haftung
Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern, dass ihr Kind gegen ausserschulische Unfälle versichert ist. Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht, weshalb keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen werden kann.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht.
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag versuchen beide Seiten in erster Linie, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Für Klagen gilt Basel-Stadt als Gerichtsstand.
Basel, im August 2023 Innovage Nordwestschweiz